Jeder Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer:in zu benennen. In vielen Fällen können Brände von Brandschutzhelfenden in der Entstehungsphase gelöscht werden.
Ein Brand stellt für jeden Betrieb eine ernste Gefährdung dar. Um der Verantwortung für die Beschäftigten in Ihrem Betrieb gerecht zu werden, bieten wir die Ausbildung zu Brandschutzhelfende an, wie sie das ArbSchG, die UVV oder die ASR A2.2 fordern.
Theorie:
1. Grundlagen im Brandschutz:
2. Brandschutzunterweisung:
Praxis:
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 125,00 EUR erfolgt direkt am Kurstag oder nach der Kursdurchführung durch Rechnungsstellung.
Werner-Heisenberg-Str. 8
91074 Herzogenaurach