Wählen Sie bitte eine Kategorie aus

Spenden

Sie können unsere Arbeit mit einer einmaligen oder auch einer regelmäßigen Spende wirksam unterstützen. Sie entscheiden dabei, welche Zielgruppe Sie finanziell unterstützen wollen:

  • slide
  • slide
  • slide
  • slide
  • slide
FundraisingBox Logo

Sie können unsere Arbeit mit einer einmaligen oder auch einer regelmäßigen Spende wirksam unterstützen. Sie entscheiden dabei, welche Zielgruppe Sie finanziell unterstützen wollen:


Erste Hilfe und Ausbildung:
Ob im Straßenverkehr, im häuslichen Bereich oder im Berufsleben, fundierte Kenntnisse in der Notfallversorgung hilfsbedürftiger Personen können Leben retten. Der ASB Erlangen-Höchstadt bietet rund um dieses Thema regelmäßig eine Vielzahl qualifizierter Schulungen und Ausbildungen an, damit erste Hilfe wirklich eine Hilfe ist. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass wir unser hohes fachliches Niveau in diesem Bereich aufrechterhalten und innovative Maßnahmen durchführen können.
 

Wünschewagen-Franken:
Alle Infos direkt auf der "Wünschewagen-Seite"


Allgemeine Unterstützung:
Natürlich können Sie unsere Arbeit auch mit einer allgemeinen Spende unterstützen. Sie tragen damit z.B. zur Unterstützung der sozialen Dienste und auch der Unterstützung unserer Jugendarbeit bei.

Spenden an den ASB sind steuerabzugsfähig. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 200 Euro gelten der Bankeinzugsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Spendenquittung. Bei höheren Spendenbeträgen oder auf Wunsch auch bei Beträgen bis zu 200 Euro erhalten Sie vom ASB eine Spendenquittung. Bitte tragen Sie dann auf Ihrem Überweisungsträger unter „Verwendungszweck“ auch Ihre vollständige Adresse ein. Nur dann ist es dem ASB möglich, Ihnen eine Spendenquittung zu senden. Wenn Sie einmal keine Spendenquittung vom ASB erhalten, schicken Sie uns eine Nachricht, z.B. eine E-Mail mit Ihrer kompletten Adresse.


Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
 

Ihre Spendenbescheinigung
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.


Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen.

>>Download des vereinfachten Spendennachweises